EU-anerkannte Berufsqualifikationen: Ausübung gehobener Berufe in
- Wirtschaft
- Verwaltung
- Tourismus
- Ernährung, Gesundheit, Soziales
Die Reife- und Diplomprüfung wird als Ersatz der entsprechenden Lehrzeiten für die Berufe
- Bürokaufmann, -frau
- Großhandelskaufmann, -frau
- Industriekaufmann, -frau
- ReisebüroassistentIn,
- Hotel- und GastgewerbeassistentIn und
- Hotel- und Gastgewerbefachfrau / -mann
anerkannt.
Die Reife- und Diplomprüfung ersetzt für die reglementierten Gewerbe (Gewerbe, die einen Befähigungsnachweis benötigen) die Unternehmerprüfung und verbunden mit einer dreijährigen Praxis auch die Meisterprüfung.
- Ausbilderprüfung: (ist Voraussetzung für die Lehrlingsausbildung) Mit der Reife- und Diplomprüfung wird die Ausbilderprüfung durch die Unternehmerprüfung ersetzt.
- Freies Gewerbe: Anmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft genügt.
- Handelsgewerbe: Kann als freies Gewerbe ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ausgeübt werden.
- Gastgewerbe: Abschluss der HLW und 2 Jahre Praxis sind Voraussetzung zur Zulassung zur „Gastgewerbeprüfung“. Diese besteht aus einer Fachprüfung und einer Unternehmerprüfung, wobei die Unternehmerprüfung entfällt. Bei Ferialpraxiszeiten verringert sich die zweijährige Praxis entsprechend.
- Andere gebundene Gewerbe: Der Schulabschluss ersetzt die Unternehmerprüfung.