EU-anerkannte Berufsqualifikationen: Ausübung gehobener Berufe in
- Wirtschaft
- Vewaltung
- Tourismus
- Ernährung, Gesundheit, Soziales
Die Abschlussprüfung wird als Ersatz der entsprechenden Lehrzeiten für die Berufe
- Bürokaufmann, -frau
- Großhandelskaufmann, -frau
- Industriekaufmann, -frau
- ReisebüroassistentIn,
- Hotel- und Gastgewerbefachfrau / -mann
anerkannt.Für kollektivvertragsmäßige Einstufung genügt der Schulabschluss.
Die Unternehmerprüfung, welche Bestandteil des Befähigungsnachweises ist, braucht nicht abgelegt zu werden, da das Abschlussprüfungszeugnis die Unternehmerprüfung ersetzt!
- Ausbilderprüfung: FachschulabsolventInnen wird die Ausbilderprüfung (Voraussetzung für die Lehrlingsausbildung) durch die Unternehmerprüfung ersetzt.
- Freies Gewerbe: Anmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft genügt.
- Handelsgewerbe: Kann als freies Gewerbe ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ausgeübt werden.
- Gastgewerbe: Abschluss der FACHSCHULE und 2 Jahre Praxis sind Voraussetzung für die Ausübung des reglementierten Gastgewerbes. Bei Ferialpraxiszeiten verringert sich die zweijährige Praxis entsprechend.
- Andere gebundene Gewerbe: Der Schulabschluss ersetzt die Unternehmerprüfung.