Insolvenzrecht

Am Montag, dem 11. März 2024 hatten die 4. Klassen einen Vortrag über das Insolvenzrecht. Expertin Mag. Wiesler Hofer von der KSV1870 hat in der zweiten und dritten Stunde den Schülern das Insolvenzrecht schmackhaft gemacht. 

Das Insolvenzrecht ist ein Bereich des Rechts, der sich mit finanziellen Schwierigkeiten und er Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen befasst. Grundlegend ermöglicht das Insolvenzrecht den Schuldnerinnen und Schuldnern, ihre finanziellen Probleme zu bewältigen, um einen Neustart zu wagen, während gleichzeitig die Interessen der Gläubiger geschützt werden. Es gibt verschiedene Arten von Insolvenzverfahren, darunter das Sanierungsverfahren und das Konkursverfahren.  

Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Der Antrag muss binnen 60 Tagen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit gestellt werden.
Bei einem Sanierungsverfahren wird dem Schuldner mithilfe eines gesetzlich geregelten Verfahrens ein Teil seiner Schulden nachgelassen. Man unterscheidet Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung. Bei einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung gibt es einen Sanierungsplan mit einer Quote von 30% innerhalb von 2 Jahren und der Unternehmer behält Eigenverwaltung und wird durch einen Sanierungsverwalter überwacht. Bei einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung lieg die Quote bei mindestens 20% innerhalb von 2 Jahren und der Insolvenzverwalter führt die Geschäfte. Beim Scheitern wird ein Konkursverfahren eröffnet. 

Eine Insolvenz wird dann als Konkursverfahren abgewickelt, wenn vor der Eröffnung kein Sanierungsplan vorgelegt wird oder die Sanierung scheitert, weil der Sanierungsplan von den Gläubigern oder dem Gericht nicht angenommen wird. Das Gericht entscheidet, ob das Unternehmen fortgeführt wird oder nicht. Zuerst wird durch einen Masseverwalter geprüft, ob eine Fortführung des Unternehmens sinnvoll ist oder nicht. Der Schuldner kann binnen 14 Tagen einen Sanierungsplan vorlegen, wo die Mindes Quote 20% beträgt und binnen eines Jahres zahlbar ist. Der Sanierungsplan wird angenommen oder abgelehnt. Bei Annahme wird der Sanierungsplan unter der Leitung des Insolvenzverwalters durchgeführt. Bei Ablehnung versucht der Insolvenzverwalter das Unternehmen möglichst als Ganze oder teilweise zu verkaufen. Findet sich kein Käufer, ist das Unternehmen zu liquidieren. 

Dann gibt es noch das Schuldenregulierungsverfahren auch unter Privatkonkursverfahren bekannt. Zuerst gibt es die Insolvenzeröffnung beim Bezirksgericht und der Arbeitgeber, die Gläubiger und die kontoführenden Banken werden vom Gericht verständigt. Dann kommt es zu einem Zahlungsplan, wo die Zustimmung der Gläubigermehrheit vonnöten ist. Die Rückzahlungsquote ist das voraussichtlich pfändbare Einkommen nächsten 3 Jahre. Wenn die Gläubiger ablehnen, kommt es zu einem Tilgungsplan der drei Jahre strenge Voraussetzungen hat oder zum Abschöpfungsplan. Bei Zustimmung der Gläubiger wird ein Zahlungsplanverfahren mit fristgerechter Erfüllung vereinbart. 

Jeder kann sich kostenlos in der Ediktsdatei über Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und dessen Folgen informieren. 

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